Allgemeine Geschäftsbedingungen von Falcons Luxury Services GmbH

Fahrzeuge
Über die Art und Ausrüstung der Fahrzeuge, welche für den Transport ausgewählt werden, entscheidet grundsätzlich der Anbieter selbst. Sollte der Kunde jedoch ein bestimmtes nicht im Angebot vorhandenes Fahrzeug wünschen, so muss dies im Vornherein mit dem Anbieter abgesprochen werden. Zurzeit stehen folgende Fahrzeuge im Angebot.

• Mercedes-Benz S-Klasse Limousine Lang (Platzkapazität 3-4 Fahrgäste)
• Mercedes-Benz V-Klasse Van Extra Lang (Platzkapazität 5-7 Fahrgäste)
• Mercedes-Benz Sprinter (Platzkapazität 8-20 Fahrgäste)

Die Sitzplätze der Fahrzeuge sind beschränkt und gelten gemäß den Angaben im Fahrzeugschein. Der Kunde sorgt dafür, dass die beschränkten Sitzplätze von seinen Hotelgästen eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung dieser Beschränkung kann der Anbieter die Fahrt ablehnen und die Ihm entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.

Die gesamten Kosten des Fahrzeugs (unterhalt, Treibstoff, Amortisation usw.) gehen zu lasten des Anbieters.

Chauffeur
Der Anbieter kann frei wählen, ob er die Fahrt selbst übernimmt oder einen Dritten für die Erfüllung der Leistung bezieht. Sollte der Kunde darauf bestehen, dass der Anbieter selbst als Chauffeur die Gäste transportiert, so muss er dies im Voraus mitteilen.

VIPService
Der Anbieter bietet seinen Kunden einen besonderen VIPService an. Dieser VIPService ermöglicht dem Anbieter die Anfahrt mit dem Fahrzeug bis zur Gepäckaufgabe am Flughafen Zürich. So wird das Gepäck der Gäste direkt ins Auto geladen und die Fahrgäste brauchen sich nicht selbst ums Gepäck zu kümmern.

Auftragserteilung
Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über alle wesentlichen, die für die Durchführung des Fahrbereiten betreffenden Faktoren wie z.B. Termine, Anzahl der zu befördernden Personen, über Art und Umfang des Gepäcke sowie gewünschte Fahrstrecke zu informieren.

Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Bei der Reservierung teilt der Kunde dem Anbieter mit, ob er die Fahrt für eine bestimmte Strecke für bestimmte Anzahl Stunden buchen möchte. Fahrten, die nicht erwähnt werden (bestimmte Strecken/ Zeit) werden nach Preis pro gefahrene Kilometer plus Preis für die Wartezeit verrechnet.

Rechnungstellung
Der Anbieter wird die Kosten direkt dem Gast verrechnen. Die Gäste können Bar oder mit der Kreditkarte bezahlen.

Annullierung
Absagen bzw. Annullierungen müssen dem Anbieter sofort mitgeteilt werden. Trifft die Annullierung mehr als 12 Stunden vor Antritt der Fahrt beim Anbieter ein (telefonische Mitteilung oder per EMail), so werden dem Gast keine Annullierungskosten in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigen Absagen, das heißt Absagen, die 12 Stunden oder kürzer vor der vereinbarten Zeit gemacht werden, werden dem Gast 100% der vereinbarten Strecke oder Kosten in Rechnung gestellt bzw. abgebucht.

Sorgfaltspflicht und Gewährleistung
Der Anbieter bietet einen professionellen Fahrservice an und führt den Service mit höchster Sorgfalt aus. Er verpflichtet sich, in seinem möglichen stehen zu unternehmen, um den Kunden im Bezug auf pünktlichen, vollständigen und korrekten Service zufrieden zu stellen. Der Kunde muss jedoch eine Verspätung in kauf nehmen, wenn diese durch Witterungseinflüsse, Verkehrsstau, Demonstrationen u.a. Hervorgerufen werden. Sollte ein solcher Fall eintreten, Informiert der Anbieter den Kunden schnellstmöglich und bietet Ersatzchauffeur und Ersatzwagen an.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung bei Nichteinhaltung bestimmter Vorschriften durch die Fahrgäste wie beispielsweise Nichteinhaltung der Sitzplatzbeschränkung oder der Anschnallpflicht. Die oben genannten Haftungsausschlüsse können nicht anderweitig Wegbedungen werden.

Versicherung
Der Anbieter muss für jedes von Ihm eingesetzten Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung sowie für den Schutz des Fahrgastes eine Unfall Insassenversicherung abschließen. Er verpflichtet sich, diese Versicherung während der ganzen Vertragsdauer aufrecht zu halten.

Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich (Kanton Zürich / Schweiz).